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Wie gestaltet sich das Honorar?Beratungsleistungen rechnen wir nach Zeithonorar oder nach einem mit dem Mandanten abgestimmten Pauschalbetrag ab.
Steuererklärungen und Jahresabschlüsse rechnen wir nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Steuerberater ab. Bei der Wahl der Rahmengebühren orientieren wir uns am Zeitaufwand, der zur Erbringung einer Leistung entstanden ist.
Die Bearbeitung von Anfragen des Finanzamts im Anschluss an die Erstellung der Steuererklärung, die Bescheidprüfungen und sonstige Beratungsleistungen rechnen wir ebenso nach Zeitaufwand ab. Der Honorarsatz ist abhängig von der Qualifikation des Mitarbeiters.
Finanzbuchhaltungen erstellen wir nach Zeitaufwand, die Lohnabrechnungen nach einer Gebührentabelle, die wir Ihnen gerne zuschicken. | ![]() | |||||||||||||||||||||||