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Regelung zur Besteuerung von außerordentlichen Einkünften (§ 34 Abs. 1 EStG) für 1999 und 2000 verfassungsgemäßBFH, Beschluss v. 10.7.02, XI B 68/02 (veröffentlicht am 2.4.03) Die für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 geltende Regelung des § 34 Abs. 1 EStG verstößt nicht gegen Art. 3 i.V.m. Art. 20 GG. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die Neuregelung des § 34 Abs. 3 EStG i.d.F. des StSenkErgG rückwirkend auf die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 zu erstrecken. | ![]() | |||||||||||||||||||||||