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Neuer Bonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen

Die 20%-ige Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG steht bei Steuerzahlern hoch im Kurs. Das Jahressteuergesetz 2008 legt bei dieser Vergünstigung noch einmal nach.

Die Steuervergünstigung soll nämlich nicht mehr nur für in Deutschland gelegene Haushalte gelten, sondern auch für Haushalte in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum (EU mit Norwegen, Island und Liechtenstein). Doch diese weitere Vergünstigung gilt nicht erst ab 2008, sondern für alle Steuerjahre, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurde. Hat ein in Deutschland steuerlich erfasster Steuerzahler also einen Haushalt in einem der begünstigten Länder (Eigenheim, gemietet Wohnung oder Ferienwohnung), kann für dort in Auftrag gegebene und bezahlte haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerksleistungen die 20%-ige Steueranrechnung beantragt werden.