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Ist die Grundsteuer verfassungswidrig?Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer anhängig (Az.: 1 BvR 1644/05). Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Festsetzung von Grundsteuer auf die von Ihnen selbst und ihren Familien bewohnten Grundstücke. Sie sind der Ansicht, die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verbiete es dem Gesetzgeber, auf die Wirtschaftsgüter des persönlichen Gebrauchsvermögens zuzugreifen und berufen sich auf den 1995 ergangenen Vermögenssteuerbeschluss. Dort hatte das Bundesverfassungsgericht die Vermögenssteuer als verfassungswidrig verworfen und sich grundsätzlich zur Zulässigkeit so genannter "Sollertragssteuern" geäußert. Sollertragssteuern sind solche Steuern, die nicht den tatsächlichen Ertrag (wie etwa die Einkommensteuer), sondern nur einen erwarteten, theoretisch erzielbaren Ertrag aus einem oder mehreren Wirtschaftsgütern unterstellen und diesen Sollertrag besteuern. Reine Substanzsteuern, also solche, die das bloße Eigentum besteuern sind nur in staatlichen Ausnahmelagen (etwa Reparationszahlungen nach Kriegsende) zulässig. Wenn aber der Sollertrag die Grundlage des Besteuerungsrechtes darstellt, dann können solche Gegenstände, die dem Steuerpflichtige, selbst wenn er es wollte, überhaupt nicht zur Ertragserzielung zur Verfügung stehen, nicht besteuert werden - andernfalls handelte es sich um eine verbotene "echte" Substanzbesteuerung. Die wirtschaftliche Grundlage persönlicher Lebensführung ist daher gegen eine Sollertragsteuer abzuschirmen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erging zwar zur Vermögenssteuer, die Grundsteuer steht der Vermögenssteuer jedoch systematisch gleich. Wir empfehlen Ihnen, gegen einen Grundsteuerbescheid für ihr selbstbewohntes Hausgrundstück unter Hinweis auf die laufende Verfassungsbeschwerde Rechtsmittel einzulegen. Nur auf diese Weise bliebt Ihnen die Möglichkeit erhalten, von einem positiven Ausgang der Verfassungsbeschwerde zu profitieren. Unter unseren "Downsloads" finden Sie unseren Mustereinspruch zur weiteren Verwendung. Gerne legen auch wir für Sie ein Rechtsmittel ein. Wir bitten Sie, uns für diesen Fall eine Kopie des letzten Grundsteuermessbescheids, den Sie vom Finanzamt erhalten haben, und/oder einer Kopie des Grundsteuerbescheids, den Sie von Ihrer Gemeinde erhalten haben, zur Verfügung zu stellen. Für weitere Auskünfte stehen wir jederzeit zur Verfügung. | ![]() | |||||||||||||||||||||||