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Steuerliche Neuregelungen 2006 – 2008: Stand der Gesetzgebung und geplante EinzelmaßnahmenDie Bundesregierung hat mit der Abschaffung der Steuersparfonds die erste Neuregelung auf den Weg gebracht. Weitere steuerliche Änderungen sollen teils zum 1.1.2006, teils erst 2007 und 2008 in Kraft treten. Der Zeitplan für die Umsetzung der für 2006 geplanten Maßnahmen ist knapp. Voraussichtlich werden daher nur wenige Einzelregelungen noch in diesem Jahr verabschiedet. Die übrigen der zum 1.1.2006 in Kraft tretenden Maßnahmen werden voraussichtlich erst im Jahr 2006 verabschiedet und sollen rückwirkend in Kraft treten. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens und die geplanten Neuregelungen. Noch keine Gesetzesbeschlüsse Im Koalitionsvertrag sind viele der geplanten steuerlichen Maßnahmen nicht im Einzelnen aufgeführt. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben sich Union und SPD aber auf zahlreiche Einzelmaßnahmen geeinigt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens können diese geplanten Neuregelungen jedoch noch modifiziert werden. Zweistufiger Fahrplan zur Verabschiedung der Neuregelungen zum 1.1.2006 Die letzte Sitzung des Bundesrats findet voraussichtlich am 16.12.2005 statt. Es ist nicht möglich, bis dahin für alle zum 1.1.2006 geplanten Neuregelungen das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Verabschiedet werden daher voraussichtlich nur: die rückwirkende Abschaffung der Steuersparfonds zum 11.11.2005 und die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1.1.2006 Die rückwirkende Abschaffung der Steuersparfonds hat das Bundeskabinett am 24.11.2005 beschlossen, die Abschaffung der Eigenheimzulage wird voraussichtlich nächste Woche über die Koalitionsfraktionen eingebracht werden. Es ist nicht auszuschließen, dass kurzfristig noch weitere Neuregelungen in den Gesetzentwurf oder die Gesetzentwürfe einfließen. Die 1. Lesung im Bundestag soll Ende nächster Woche, die 2. und 3. Lesung am 15.12. und die Zustimmung des Bundesrats zum Gesetzentwurf am 16.12.2005 erfolgen. Die weiteren geplanten Änderungen zum 1.1.2006 werden in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr verabschiedet. Sie sollen aber als Kabinettsbeschluss veröffentlicht werden. Dadurch wird der Vertrauensschutz durchbrochen: Betroffene können sich dann bei einer Gesetzesverabschiedung in 2006 und einem rückwirkenden In-Kraft-Treten zum 1.1.2006 nicht darauf berufen, von dieser Maßnahme keine Kenntnis gehabt zu haben. Neuregelungen, die zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten, werden voraussichtlich in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren im Laufe des nächsten Jahres beschlossen. Die steuerlichen Neuregelungen 2006 – 2008 im Überblick 1 Aus für Steuersparfonds Endgültig vorbei ist es mit den Steuersparfonds (§ 15b EStG). Die Verlustverrechnungsbeschränkung gilt für Verluste aus Steuerstundungsmodellen, denen ein Steuerpflichtiger nach dem 10.11.2005 beitritt oder für die nach diesem Zeitpunkt mit dem Außenvertrieb begonnen wurde. Künftig sollen bei Neuabschlüssen Verluste aus solchen Fonds nur noch mit den positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden können. Betroffen sind insbesondere Verluste aus Medienfonds, Schiffsbeteiligungen, New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds. Nicht betroffen sind Private Equity und Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern konzeptionell keine Verluste zuweisen. 2 Geplante Neuregelungen ab 2006 2.1 Eigenheimzulage Die Eigenheimzulage wird ab dem 1.1.2006 entfallen. Nur Bauherren, die vor dem 1.1.2006 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor diesem Datum den notariellen Vertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf die Zulage über den gesamten Förderzeitraum von 8 Jahren. Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird. Anspruchsberechtigte, denen bereits eine Eigenheimzulage gewährt wird, erhalten diese auch weiterhin bis zum Ende des Förderzeitraums. 2.2 Einkommensteuer Bei der Einkommensteuer ist mit folgenden Änderungen zu rechnen: Die Abschaffung der Freibeträge für Abfindungen, die nach dem 31.12.2005 vereinbart werden (§ 3 Nr. 9 EStG). WICHTIG: Für die Auszahlung der Abfindung sind zwei Varianten möglich: die „großzügige“ Übergangsregelung, nach der die Auszahlung bis spätestens 31.12.2007 erfolgt, oder die „restriktive“ Übergangslösung, bei der die Auszahlung bis zum 31.3.2006 geleistet werden muss. Das Gleiche gilt für den Freibetrag für Übergangsgelder (§ 3 Nr. 10 EStG). Abschaffung des Freibetrags für Heirats- und Geburtsbeihilfen (§ 3 Nr. 15 EStG). Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge soll unverändert erhalten bleiben. Die Sozialversicherungspflicht soll jedoch bereits ab 25 EUR Stundenlohn bestehen (§ 3b EStG). Damit weicht das Sozialversicherungsrecht vom Steuerrecht ab. Anpassung der Einnahmen-Überschussrechnung: Anschaffungskosten für Wertpapiere o. ä. können erst im Zeitpunkt der Veräußerung abgezogen werden (§ 4 Abs. 3 EStG). Verpflichtung zur Bildung von Bewertungseinheiten in der Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG). Änderung bei der Firmenwagenbesteuerung, z.B. von bisher 1% des Listenpreises auf 1,5% oder die Regelung wird auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt, d. h. betriebliche Nutzung mit mehr als 50% (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). TIPP: Es bietet sich an, ab 2006 ein Fahrtenbuch zu führen. Die degressive Abschreibung für Mietwohngebäude (§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG) wird ab 1.1.2006 entfallen. TIPP: Maßgebend dürfte der Zeitpunkt der Bauantragstellung noch in 2005 sein, um die bisherige Regelung zu sichern. Streichung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten für Steuererklärungen des Jahres 2006 und später (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Der Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug sind davon nicht betroffen. Schulgeldzahlungen sollen nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig sein (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die degressive AfA soll ab 1.1.2006 bis zum 31.12.2007 von 20% auf 30% angehoben werden und maximal das 3-fache der linearen AfA betragen; danach wird sie im Rahmen der Unternehmenssteuerreform reduziert. TIPP: Es kann sich daher anbieten, Investitionen erst 2006 zu tätigen und hierfür noch in 2005 eine Ansparabschreibung zu bilden. Private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen im Haushalt sollen von der zu zahlenden Einkommensteuer begrenzt abziehbar sein. Außerdem werden haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten stärker steuerlich gefördert. Der Abzug ist bei Modernisierungsmaßnahmen auf 20% der Ausgaben (nur Arbeitskosten), begrenzt auf einen Höchstbetrag von 3 000 EUR, abzugsfähig, somit also maximal auf 600 EUR (§ 35a EStG). Erfassung einer verbrauchenden Überlassung von Rechten als inländische Einkünfte bei beschränkt Steuerpflichtigen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte des Bordpersonals von Flugzeugen (§ 49 Abs. Nr. 4 EStG). Das Reisekosten- und das Spendenrecht werden reformiert. 2.3 Umsatzsteuer Die Umsatzgrenze von 500.000 EUR für die Ist-Besteuerung wird in den neuen Bundesländern über das Jahr 2006 hinaus fortgeführt. In den alten Bundesländern wird die Umsatzgrenze ab 2006 von 125 000 EUR auf 250 000 EUR verdoppelt (§ 20 UStG). 2.4 Erbschaftsteuer Betriebsübergänge sollen bis spätestens Ende 2006 erleichtert werden. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer soll über 10 Jahre lang gestundet und pro Jahr der Betriebsfortführung mit 10 % erlassen werden. Wegfall des Freibetrags und des Bewertungsabschlags für gewerblich geprägte Personengesellschaften (§ 13a ErbStG). Künftig wird die Verlagerung von Privatvermögen in das Betriebsvermögen einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG nicht mehr steuerlich gefördert. 2.5 Sonstige Änderungen In den neuen Bundesländern wird die Investitionszulage unter Konzentration auf wachstumsrelevante und arbeitsplatzschaffende Investitionen fortgeführt. Die Tatbestandsmerkmale von Ordnungswidrigkeiten in der Abgabenordnung (§ 379 AO) soll ausgeweitet werden (Weitergabe von Tankbelegen). Besteuerungslücken insbesondere von Spielen und Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und im Bereich des unerlaubten Glücksspiels sollen geschlossen werden. Geplant sind der Abbau von Statistik-, Nachweis-, Dokumentations- und Buchführungspflichten und die Vereinheitlichung von Schwellenwerten z.B. im Bilanz- und Steuerrecht. Neue Bewertungsgrundsätze für Biokraftstoffe ab 1.7.2006. 3 Geplante Neuregelungen ab 2007 3.1 Einkommensteuer Aufhebung der Steuerfreiheit für Bergmannsprämien (§ 3 Nr. 46 EStG). Streichung der steuerfreien Auslandszuschläge (§ 3 Nr. 64 EStG). Einschränkungen bei der Abzugsfähigkeit von Geschenkaufwendungen und Bewirtungskosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 und 2 EStG). Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur noch abzugsfähig, wenn dort der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit liegt (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Abschaffung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und deren Auflösung innerhalb von 3 Jahren (§ 5 Abs. 4 EStG). Das Lifo-Verfahren bei der Vorratsbewertung wird abgeschafft (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Pendlerpauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer und Arbeitstag wird erst ab dem 21. Entfernungskilometer berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Im Gegenzug soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR beibehalten werden (§ 9a Nr. 1 EStG). Offen ist, ob der Aufwand für öffentliche Verkehrsmittel weiterhin abziehbar ist, selbst wenn sich diese Kosten auf die ersten 20 Entfernungskilometer beziehen. Abschaffung der Steuerfreiheit für Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG). Der Sparerfreibetrag wird für Ledige von 1370 EUR auf 750 EUR und für Verheiratete von 2740 EUR auf 1500 EUR gesenkt (§ 20 Abs. 4 EStG). Private Veräußerungsgewinne bei vermieteten Immobilien und Wertpapieren sollen pauschal mit 20% besteuert werden. Die Spekulationsfristen von einem Jahr und 10 Jahren sollen entfallen (§ 23 EStG). Einschränkung des Kindergeldes bzw. der steuerlichen Freibeträge für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 32 EStG). Einführung eines Elterngeldes als einkommensabhängige Leistung für die Eltern neugeborener Kinder, wobei ein Elternteil 67% des letzten Nettoeinkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1800 EUR monatlich erhalten soll. Für geringverdienende Eltern soll eine Mindestleistung gelten. Für Steuerpflichtige mit einem zu versteuernden Einkommen von 250 000 EUR / 500 000 EUR wird der Höchststeuersatz auf 45% angehoben; dieser Zuschlag gilt nur für nichtgewerbliche Einkünfte (§ 32a EStG). Die Pauschalabgabe bei Mini-Jobs von 25% soll auf 30% angehoben werden (§ 40a Abs. 2 EStG). 3.2 Sonstige Änderungen Die Umsatzsteuer wird von 16% auf 19 % erhöht, der ermäßigte Steuersatz von 7% bleibt unverändert. Die Versicherungsteuer wird um 3 Prozentpunkte auf 19 % erhöht. Die Steuerklassen sollen abgeschafft und durch ein Anteilssystem ersetzt werden. Damit zahlt jeder Ehegatte soviel Lohnsteuer, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht. Durch Anhebung der Umsatzgrenze von 350 000 EUR auf 500 000 EUR wird die Einnahmen-Überschussrechnung ausgeweitet (§ 141 AO). Die Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Partikelfiltern soll steuerlich gefördert werden. 4 Geplante Neuregelungen ab 2008 Unternehmenssteuerreform mit einer Vereinheitlichung der Besteuerungsgrundlagen für Kapital- und Personengesellschaften. Möglich ist die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 19 % und die Reduzierung der degressiven AfA. Bei der Umsatzsteuer Einführung einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, d.h. das „Reverve-Charge-Modell“ soll erweitert werden. Fortentwicklung der Gewerbesteuer im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Fortentwicklung der Unternehmenssteuerreform. Die Gewerbesteuer soll dabei durch eine kommunale Unternehmenssteuer mit Hebesatz der Gemeinden ersetzt werden. Nicht auszuschließen ist, dass die Kürzungs- und Hinzurechnungsbeträge entfallen. Die Grundsteuer soll mit dem Ziel der Vereinfachung neu geregelt werden. Senkung des Steuererklärungs- und Veranlagungsaufwands durch Ausbau der elektronischen Datenübermittlung. Bei Arbeitnehmern soll die Abgabe einer Steuererklärung überflüssig werden. Neuformulierung des Einkommensteuerrechts. | ![]() | |||||||||||||||||||||||